Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma MCS Flensburg, Blücherstraße 9, D-24944 Flensburg (im folgenden MCS Flensburg) und deren Kunden (im folgenden Kunde).

(2) Der Abschnitt I (Allgemeine Regelungen) enthält die Regelungen, die für alle von MCS Flensburg angebotenen Leistungen und Dienste gelten. Im Abschnitt II (Domains)
und Abschnitt III (MCS Flensburg) sind „Besondere Regelungen“ enthalten, die jeweils für einzelne Dienste gelten. Diese ergänzen und modifizieren ggf. die Allgemeinen Regelungen. Die „Besonderen Regelungen“ gehen den „Allgemeinen Regelungen“ im Falle eines inhaltlichen Widerspruchs vor.

(3) MCS Flensburg erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde AGB verwendet und diese entgegen
­stehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn MCS Flensburg in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(4) Maßgebend ist stets die bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Mit seiner Bestellung gibt der Kunde grundsätzlich ein verbindliches Angebot an MCS Flensburg zum Abschluss eines Vertrages ab. MCS Flensburg versendet bei einer Bestellung über die Internetseite, zur Überprüfung der E-Mail-Adresse des Kunden, zunächst eine Eingangsbestätigungsmail. Diese Eingangsbestätigungsmail stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots durch MCS Flensburg dar. Der Vertrag zwischen dem Kunden und MCS Flensburg kommt mit der Vornahme der vertraglichen Leistung durch MCS Flensburg zustande.

§ 3 Leistungen von MCS Flensburg

Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibungen.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Soweit die Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Fälligkeit der Forderung richtet sich nach der einzelnen vertraglichen Vereinbarung.

(3) Soweit sich aus dem Einzelvertrag nichts Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt. Ein vereinbartes Pauschalentgelt wird jeweils im Voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der jeweiligen Leistung eingezogen.

(4) Gegen Forderungen von MCS Flensburg kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(5) Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen ist MCS Flensburg auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, wenn hierauf in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung zuvor besonders hingewiesen worden ist.

(6) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 10 Tage in Verzug, so ist MCS Flensburg auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff auf den Account bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Bei Neukunden, die grundsätzlich vorleistungspflichtig sind, ist MCS Flensburg bei Nichteinhaltung der zur Vorleistung gesetzten Frist berechtigt, den Zugriff auf den Account sofort zu sperren.

(7) Kommt der Kunde für drei aufeinander folgende Wochen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann MCS Flensburg das Vertragsverhältnis gemäß § 7 Abs. 2 dieses Abschnitts aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für MCS Flensburg liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(8) Bei der Lieferung von Waren (z. B. Hardware) erhält der Kunde erst mit der vollständigen Bezahlung das Eigentum an diesen.


§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Erbringung der Dienste notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben. Änderungen sind MCS Flensburg unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse. Die Änderungen sind direkt über das Onlinekontrollzentrum durch­zuführen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die MCS Flensburg zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt w
erden.

(3) MCS Flensburg kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der MCS Flensburg Server-Systeme beeinträchtigt wird.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter regelmäßig zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Dem Kunden ist bekannt, dass er bei Missbrauch seiner Kennung verpflichtet ist, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

(5) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten verantwortlich. Er erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Daten, die er auf MCS Flensburg-Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei MCS Flensburg liegen. MCS Flensburg bietet dem Kunden im Fall eines Datenverlustes Unterstützung bei der Wiederherstellung an. Der Kunde wird hierzu auf Verlangen von MCS Flensburg die betreffenden Datenbestände nochmals an MCS Flensburg übertragen. Der Kunde stellt MCS Flensburg von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.


§ 6 Nutzungsrechte

(1) MCS Flensburg räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter Software, Programmen oder Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des dazugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist dem Kunden soweit nicht abweichend vereinbart, nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung der Nutzungsrechte ist nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden.

(2) Für Open Source-Programme oder Software von Fremdanbietern gelten die vorstehenden Bestimmungen aus § 6 Absatz 1 dieses Abschnitts nicht. Hier finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob MCS Flensburg dem Kunden die Software zur Verfügung stellt oder lediglich als Vermittler auftritt und den Zugang vermittelt.

(3) Um die Funktionsfähigkeit des Betriebes aufrecht zu erhalten, ist MCS Flensburg berechtigt, ausgehende Mails des Users automatisiert zu scannen, um so den Versand von Spam-Nachrichten bei gehackten Mail-Accounts frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit einem solchen Vorgehen.

§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, verlängert sich der Vertrag nicht um die Vertragslaufzeit, sondern um ein Jahr. Dies gilt nicht für Domainregistrierungen, die aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle für mindestens zwei Jahre erfolgen müssen. In diesen Fällen verlängert sich der Vertrag um diese zwei Jahre.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem darin liegen, dass der Kunde trotz erfolgter Abmahnung gegen die Pflichten aus § 5 Abs. 1 des Abschnitts II, § 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Abschnitts III, § 5 Abs. 3 des Abschnitts IV verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.


§ 8 Haftung von MCS Flensburg

(1) Es besteht grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, es sei denn in Abschnitt I § 5, § 7, § 8 Abs. 2 bis Abs. 4; Abschnitt II § 4, § 6; Abschnitt III § 3, § 4; Abschnitt IV § 4 oder § 5 dieser AGB ist etwas anderes geregelt.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet MCS Flensburg lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch MCS Flensburg, seiner Mitarbeiter oder einer Verletzung von Pflichten bei Vertrags­verhandlungen sowie auf der Vornahme von unerlaubten Handlungen basieren. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch MCS Flensburg,
seine Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden, maximal jedoch auf 10.000 Euro, begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Flensburg.

(2) Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
 

§ 10 Änderungsvorbehalt

MCS Flensburg ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sollte der Kunde nicht innerhalb der von MCS Flensburg gesetzten Frist der Änderung widersprechen, so gilt die Änderung als angenommen. Voraussetzung für eine solche Änderung sind, dass MCS Flensburg dem Kunden eine angemessene Frist (mindestens drei Wochen) zur Abgabe seiner ausdrücklichen Erklärung einräumt und dass MCS Flensburg bei Beginn der Fristsetzung auf sämtliche Änderungen und das bestehende Sonderkündigungsrecht hinweist. 

Abschnitt II: Besondere Regelungen für Domains

§ 1 Vertragsgegenstand

MCS Flensburg vermittelt die Registrierung von Internetdomains. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung von MCS Flensburg verwiesen.

§ 2 Domainregistrierung

(1) Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle direkt zustande. MCS Flensburg beantragt die Registrierung von Domains im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn diese durch die Vergabestelle bestätigt ist.

(2) Für bereits registrierte Domains führt MCS Flensburg im Namen, im Auftrag, unter Mitwirkung und auf Rechnung des Kunden das jeweils einschlägige Verfahren zur Übernahme der Domain durch MCS Flensburg durch.

(3) Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Mit der Beauftragung von MCS Flensburg stimmt der Kunde verbindlich den jeweiligen Vergaberichtlinien zu.

(4) Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung der Domain erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains wird nicht übernommen.

(5) Besteht bereits ein Account, können unter Eingabe der Zugangsdaten des Accounts weitere Domains online bestellt werden. Diese Domains werden bei einer Neuregistrierung (soweit möglich) sofort zur Registrierung eingereicht. Ein Rücktritt von der Domain
­bestellung ist somit nicht möglich. Der Domaininhaber, welcher gleichzeitig als Admin-C eingetragen wird, kann bei einer solchen Bestellung von zusätzlichen Domains frei gewählt werden. Die Kosten für die Registrierung der Domain werden ausschließlich dem Accountinhaber (Kunden) in Rechnung gestellt. Dieser trägt auch die Verantwortung im Hinblick auf alle rechtlichen und administrativen Fragen.

§ 3 Entgelt

Bei Domains ist das Entgelt erstmals bei der Registrierung fällig. MCS Flensburg ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung des für die Registrierung vereinbarten Entgelts vorzunehmen. Im Falle eines Providerwechsels trägt der Kunde die Kosten, die sich aus der Übernahme der Domain durch MCS Flensburg und deren Weiterführung ergeben. Sofern das Wechselverfahren wegen fehlender Freigabe der Domain oder anderer Umstände wiederholt werden muss, ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

§ 4 Haftung

(1) MCS Flensburg hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss. MCS Flensburg übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beantragte Domain zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist.

(2) Die Daten zur Registrierung werden von MCS Flensburg in einem automatisierten Verfahren an die Vergabestelle weitergeleitet. Der Kunde ist vor Absendung seines Auftrags verpflichtet, seine Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. MCS Flensburg haftet nicht für Schäden, die aufgrund einer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten des Kunden entstehen.


§ 5 Pflichten des Kunden, Unzulässige Nutzung, Reaktion von MCS Flensburg bei Gefährdungen

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Domain an sich weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, keine Domains registrieren zu lassen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.

(2) Machen Dritte gegenüber MCS Flensburg glaubhaft, dass eine Domain an sich ihre Rechte verletzt, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch die Domain Rechtsvorschriften verletzt werden, kann MCS Flensburg die Internetseite vorübergehend sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

(3) In den Fällen des § 5 Abs. 2 des II. Abschnitts kann MCS Flensburg alternativ auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain vorübergehend unerreichbar machen.


§ 6 Freistellung

Der Kunde ersetzt MCS Flensburg alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regeln, insbesondere einer Verletzung der Verpflichtungen aus § 5 des Abschnitts II entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.

Abschnitt III: Besondere Regelungen für MCS Flensburg

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) MCS Flensburg stellt dem Kunden auf dessen Antrag hin Speicherplatz (sog. Account) auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Veröffentlichung einer Website zur Verfügung (sog. Shared Hosting). Bezüglich der Einzelheiten zum Vertragsgegenstand wird auf die Leistungsbeschreibung von MCS Flensburg verwiesen.

(2) Der Account-Vertrag und der Vertrag bzgl. der Vermittlung einer Domain sind zwei voneinander unabhängige Verträge. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verträge zeitgleich abgeschlossen wurden.

(3) Kann eine Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden oder kann die Domain im Rahmen eines AuthInfo-Verfahrens nicht von MCS Flensburg übernommen werden, so bleibt die Wirksamkeit des Account-Vertrags hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei, eine andere, verfügbare Domain registrieren zu lassen oder das Webpaket zum nächst
­möglichen Zeitpunkt zu kündigen.

§ 2 Pflichten des Kunden, Reaktion von MCS Flensburg bei Gefährdungen

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der von ihm betriebenen Web­seiten weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzen, insbesondere ist der Kunde verpflichtet,

a. keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;

b. keine Inhalte zum Abruf anzubieten oder zu verlinken, die extremistischer (insbesondere
links- oder rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten;

c. eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu verhindern, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);

d. sicherzustellen, dass seine auf einem Server von MCS Flensburg eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch MCS Flensburg stören könnten;

e. alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von MCS Flensburg ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der zuvor genannten Pflichten hinzuweisen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Funktionsfähigkeit der Systeme von MCS Flensburg und ihren Kunden nicht zu beinträchtigen (unzulässige Nutzung). Verletzungen der System- und Netzwerksicherheit stellen Vertragsverletzungen dar, für die der Kunde haftet. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

a. keine Skripte oder Programme ablaufen zu lassen, die das Betriebsverhalten des Servers bei hohen Zugriffszahlen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, z.B. Bannertausch oder frei zugängliche Besucherzähler, Top Listen, Massenmailversand, Mail-Bombing oder andere Handlungen, die das System überlasten (Flooding);

b. keine IRC Chat-Systeme (kleinere Perl sowie PHP-Chatsysteme sind zugelassen, sofern das Betriebsverhalten des Servers dadurch nicht beeinträchtigt wird), Video Streaming oder Downloads von Video, Audio, inkl. mp3 Dateien für kommerzielle Zwecke aufzuschalten;

c. Steuerungsinformationen in TCP/IP Paketen (Paket-Header), etwa in elektronischen Mitteilungen und Newsgroups-Einträgen, nicht zu manipulieren.

(3) Werden MCS Flensburg Rechtsverletzungen, unzulässige Nutzungen oder Gefährdungen bekannt, so reagiert MCS Flensburg im Regelfall mit folgenden Maßnahmen:

a. Machen Dritte gegenüber MCS Flensburg glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann MCS Flensburg die Internetseite vorübergehend sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

b. Bei extremistischen, pornographischen oder kommerziellen erotischen Inhalten kann MCS Flensburg statt eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen
sowie die Inhalte unverzüglich löschen.

c. Bei unzulässiger Nutzung ist MCS Flensburg berechtigt, den Account ggf. ohne Vorwarnung zu sperren, sofern dies zur Sicherung der Funktionsfähigkeit angezeigt ist.


§ 3 Freistellung

Der Kunde haftet MCS Flensburg für alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen des Kunden entstehen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.

§ 4 Gewährleistung

Für den Fall, dass die von MCS Flensburg erbrachte Leistung mangelhaft ist, wird auf die Gewährleistungsvorschriften des Service Level Agreements (SLA) verwiesen.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen.

Stand: 25.04.2021